Vertrag zur Auftrags­verarbeitung

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden, der SignerBox als Unternehmer (§ 14 BGB) nutzt, als Verantwortlichem und der GW Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt), Zedernweg 30, 29664 Walsrode, als Auftragsverarbeiter. Er wird mit der Zustimmung zu den AGB Bestandteil des Nutzungsvertrags. Eine gegengezeichnete Fassung senden wir auf Anfrage an info@signerbox.app.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen SignerBox bereit (Empfang von Dokumenten per E-Mail, Bearbeitung, Unterzeichnung und Rücksendung, siehe § 2 der AGB). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.

(2) Der Vertrag läuft so lange wie der Nutzungsvertrag einschließlich eines unentgeltlichen Testzeitraums und endet mit der Löschung des Kundenkontos.

§ 2 Art, Zweck, Daten und Betroffene

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet der Auftragsverarbeiter nur, wenn der Verantwortliche sie in Dokumente aufnimmt. Der Verantwortliche ist dann dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung zulässig ist.

§ 3 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder deutschem Recht dazu verpflichtet; dann teilt er dies vorher mit, soweit das Recht es nicht verbietet. Die Weisungen sind abschließend in diesem Vertrag und in den Einstellungen und Handlungen des Verantwortlichen in SignerBox niedergelegt (etwa Freigabelisten, Genehmigen, Ablehnen, Löschen). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.

(2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

(2) Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung für weitere Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert mindestens vier Wochen vorher in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihn selbst treffen.

(4) Die Zahlungsabwicklung über Stripe betrifft nur die Vertragsdaten des Verantwortlichen selbst, nicht die Daten nach § 2, und ist daher keine Unterauftragsverarbeitung.

§ 6 Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind. Er ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten. Den Aufwand für Vor-Ort-Prüfungen kann er angemessen in Rechnung stellen.

§ 7 Löschung und Rückgabe

Der Verantwortliche kann seine Dokumente während der Vertragslaufzeit jederzeit herunterladen. Mit der Löschung des Kundenkontos löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten nach § 2 unverzüglich aus der Datenbank; in den Datensicherungen werden sie spätestens nach 30 Tagen überschrieben. Eine Pflicht zur Speicherung nach Unionsrecht oder deutschem Recht bleibt unberührt.

§ 8 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.

(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht. Änderungen bedürfen der Textform.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung und Organisation